Problemlösung

Schutz vor Verlusten bei Haus- und Nutztieren


Gelegentlich werden mir Fälle gemeldet, in denen Hühner, Kaninchen, Meerschweinchen oder andere Nutz- oder Haustiere offenbar Füchsen zum Opfer gefallen sind. Es lässt sich nicht leugnen, dass soetwas vorkommen kann. An dieser Stelle sei aber darauf hingewiesen, dass oft auch andere Wildtiere (z. B. Marder, Greifvögel oder Ratten) oder auch – wie ich schon persönlich erlebt habe – ein Jagdhund evtl. als Angreifer in Frage kommen. Füchse leiden hier oft noch unter einem kulturhistorisch gewachsenen, in Erzählungen oft propagierten, aber ebenso falschen negativen Image in der Gesellschaft und werden allzu oft voreilig als vermeintliche “Hühnerdiebe“ vorverurteilt. Bevor man einen Fuchs als Täter beschuldigt, sollte man klare Beweise haben.

Da es auf dieser Website um Füchse geht, wird im Folgenden davon ausgegangen, dass die Verluste tatsächlich durch einen Fuchs verursacht wurden. Ich möchten die Hintergründe erklären, warum es zu solchen Verlusten kommen kann und anschließend sowohl ungeeignete als auch geeignete Maßnahmen vorstellen, um derartige Verluste effektiv zu verhindern.

Hintergründe

Der Rotfuchs hat aufgrund seiner Intelligenz, seiner bemerkenswert flexiblen Sozialstruktur und vor allem durch seine enorme Anpassungsfähigkeit eine große Verbreitung erlangt und kann selbst in extremen Lebensräumen bestehen. Es dürfte in Deutschland nur wenige Flächen geben, die nicht zu irgendeinem Fuchsrevier gehören. Füchse leben als Kulturfolger bereits seit Jahrzehnten selbst in den Zentren von Großstädten Seite an Seite mit Menschen zusammen. Da überrascht es nicht, dass sie natürlich auch in ländlichen Regionen und Siedlungen in den Gärten der Menschen anzutreffen sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn es für sie dort etwas gibt, dass für sie von Interesse ist, also beispielsweise Nahrung oder Versteckmöglichkeiten. Besonders beliebt sind bei Füchsen etwas größere, dünn bebaute und reich strukturierte Grundstücke, die über naturnahe Gärten verfügen. In Verbindung mit der umgebenden Kulturlandschaft können solche Grundstücke einen wesentlichen Teil des Lebensraumes von Füchsen ausmachen. Wenn diese dort zusätzlich noch die Möglichkeit haben, leichte Beute in form von Haus- oder Nutztieren zu machen, kann das natürlich ein maßgeblicher Anreiz für sie sein, ein bestimmtes Grundstück immer wieder aufzusuchen. (Diverse weitere Anreize, die einen Fuchs auf ein Grundstück locken können, habe ich HIER aufgeführt.) Teilflächen eines Fuchsrevieres – wie etwa die Grundstücke von Verlusten betroffener Hühnerhalter – werden von den revierinhabenden Füchsen regemäßig besucht, solange es dort für sie Anreize in Form von Nahrung, Versteckmöglichkeiten oder anderen Attraktionen gibt. Wenn also auf einem Grundstück beispielsweise Geflügel leicht zu erbeuten ist, werden Füchse das immer wieder versuchen, solange sie damit Erfolg haben.

Erhöhtes Risiko zur Welpenaufzuchtszeit

Aus der Wildtierpflege wissen wir, dass in Deutschland Fuchswelpen bereits im Januar geboren werden können. Andererseits kann es hierzulande auch noch im Mai zu Fuchsgeburten kommen. Wenn die Welpen im Alter von etwa sieben bis acht Wochen vollständig entwöhnt sind, bleiben sie zunächst noch weitgehend auf die Versorgung mit Beute durch ihre Eltern angewiesen. Die Phase der Welpenaufzucht, in welcher die Altfüchse ihre Welpen hauptsächlich mit Beute ernähren müssen, fällt somit in aller Regel in die Zeit von März bis Juli. Die Elterntiere sind dann besonders gefordert und müssen viel Zeit in die Nahrungsbeschaffung investieren. Notgedrungen wagen sich Füchse dabei dann auch tagsüber in Menschennähe oder an Beute, die sie sonst meiden würden. Tagaktivität und eine reduzierte Scheu sind in diesem Zusammenhang also nicht unnormal oder bedenklich. Dieses natürliche Verhalten erklärt allerdings, warum es zu dieser Jahreszeit häufiger zu Sichtungen von Füchsen am Tage sowie im Siedlungsgebiet und leider auch zu vermehrten Verlusten bei kleinen Nutz- oder Haustieren wie etwa Kaninchen, Meerschweinchen oder Geflügel kommen kann.

Füchse leben als soziale Hundeartige – oft auch Außerhalb der Paarungs- und Jungenaufzuchtszeit – in Familiengruppen zusammen und beanspruchen gemeinsam ein festes Revier. Bei Füchsen sind beide Elterntiere – also das dominante Paar in der lokalen Fuchsfamiliengruppe – für Aufzucht und Überleben der Welpen notwendig. Beide beteiligen sich gleichermaßen an Nahrungsversorgung, Körperpflege und dem spielerischen Trainieren von Sinnen und Fähigkeiten der Welpen. Oft besteht eine solche Familiengruppe zusätzlich noch aus weiteren erwachsenen Füchsen (meist Nachkommen des dominanten Paares aus der Vorjahressaison), die dann ebenfalls zur Versorgung des Nachwuchses beitragen können. Sämtliche Altfüchse einer Familiengruppe können also bemüht sein, in dieser Phase Nahrung für die Welpen zu suchen.

Illegale, sinnlose oder wenig sinnvolle Maßnahmen

Sinnlos und meist auch illegal ist das Töten der Füchse. Selbst wenn man sämtliche Füchse und auch alle übrigen Beutegreifer in einer Gegend töten würde, würden Füchse und andere Beutegreifer aus umliegenden Regionen die freigewordenen Reviere innerhalb weniger Tage oder Wochen erkunden und erneut besetzen. Das Töten dieser Wildtiere würde also keinen wirksamen Schutz für die Nutz- und Haustiere vor Ort bewirken. Abgesehen davon ruht die Jagd im befriedeten Bezirk grundsätzlich und eine Bejagung der Altfüchse während der Jungenaufzuchtszeit ist gemäß §22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz (Elterntierschutz) auch dann verboten, wenn Füchse im betreffenden Bundesland ansonsten keine Schonzeit haben. Hierzu sei noch erwähnt, dass bereits das bloße Aufstellen und Fängisch-stellen einer Lebendfalle als eine Art des Nachstellens und somit gemäß Bundesjagdgesetz als Form der Jagdausübung gilt, die somit während der Welpenaufzuchtszeit untersagt wäre. Übrigens ist inzwischen auch mehrfach belegt worden, dass die Fuchsjagd den Fuchsbestand nicht “regulieren“ oder gar nachhaltig reduzieren kann. Sie kann allerdings erwiesenermaßen zu deutlich mehr Nachwuchs bei den Füchsen führen und sogar die Ausbreitung von Wildkrankheiten fördern (siehe Erläuterungen und Quellenangaben vom Aktionsbündnis Fuchs).

Ebenso wenig wie das Töten der Füchse ist die vermeintlich humanere oder gar gut gemeinte Idee einer Umsiedelung von Füchsen – also das Einfangen vor Ort und das Aussetzen an einem entfernten Ort. Warum dies keineswegs eine tierschutzgerechte oder sinnvolle Maßnahme ist, habe ich HIER erläutert.

Verboten ist es gemäß § 19a Bundesjagdgesetz „Wild (…) unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. (…)“ Weiterhin ist auch der Einsatz von diversen Hausmitteln wie etwa Benzin, Toilettensteinen oder Spühlmaschinentabs als vermeintliches Vergrämungsmittel gegen Füchse verboten und wäre zudem äußerst umweltschädlich.

Sofern ein Ort als Lebensraum für Füchse geeignet ist, werden diese Tiere dort auch immer wieder auftauchen – das ist letztendlich unvermeidbar. Es gilt also, sich mit den heimischen Wildtieren zu arrangieren und sinnvolle, tierschutzgerechte Lösungen zum Schutz der Haus- und Nutztiere zu finden.

Lösungsvorschläge: Kurzfristige Maßnahmen

Kurzfristig kann man versuchen, die Füchse fernzuhalten, indem man sie verunsichert: Hierzu kann man eine Beleuchtung mit Bewegungsmelder installieren oder am Hühnerstall ein (Internet-)Radio aufstellen, welches rund um die Uhr einen Sender (bzw. Stream/Podcast) abspielt, auf welchem größtenteils gesprochen wird. Doch selbst wenn diese Maßnahmen anfangs eine gewisse Wirkung haben können, können sich die Füchse ggf. innerhalb weniger Tage daran gewöhnen und ignorieren Beleuchtung und Geräusche bald vollständig.

Es gibt auch Geräte, welche mittels Bewegungsmelder für Füchse (und einige andere Tiere) unangenehme Ultraschalllaute oder Wasserspritzer auslösen, um die Füchse zu vertreiben. Solche Geräte können schon eher einen nachhaltigen Effekt haben. Auch spezielle Duftstoffe oder Chemikalien, welche mit den Markierungen (z. B. Kot und Urin) der Füchse auf besondere Weise reagieren, können tierschutzgerecht als Vergrämungsmittel angewandt werden.

Eine ganze Reihe solcher Produkte findet man bei dem auf Fuchsvergrämung spezialisierten Anbieter Foxolutions aus Großbritannien. Das ebenfalls dort erhältliche und durchaus empfehlenswerte Buch „Unearthing the Urban Fox – A Householder’s Guide to Fox Deterrence“ beschäftigt sich speziell mit diversen Ärgernissen, welche durch Füchse verursacht werden können. Das Fuchsverhalten wird darin erklärt und es werden zu allen denkbaren Problemen tierschutzgerechte Lösungen z. B. in Form von speziellen Maßnahmen oder Produktempfehlungen vorgeschlagen. Im Vergleich zu vielen hierzulande angepriesenen Produkten sollen die im Buch und bei Foxolutions gelisteten Produkte gegen Füchse getestet sein und sich in einigen Fällen in der Praxis bewährt haben. Allerdings muss man ehrlicherweise feststellen, dass alle diese Vergrämungsmaßnahmen i.d.R. nicht absolut zuverlässig oder nicht nachhaltig schützen: Solange es für Füchse einen Anreiz gibt, ein Grundstück aufzusuchen und solange dort die Möglichkeit besteht, leichte Beute zu machen, kann dies alleine mit solchen Maßnahmen nicht völlig ausgeschlossen werden.

Nachhaltige Problemlösung

Das Einzige, was wirklich nachhaltig und tierschutzgerecht gegen Verluste bei Nutz- und Haustieren hilft, ist deren sichere Unterbringung. Meist ist die Unterbringung von Nutz- und Haustieren fälschlicherweise lediglich darauf ausgerichtet, die betreffenden Tiere am Ausbruch, nicht jedoch Beutegreifer am Einbruch zu hindern. Ein Loch oder Spalt von nur 8cm Größe genügt einem ausgewachsenen Fuchs, um sich hindurch zu quetschen. Eine fuchssichere Umzäunung oder ein fuchssicheres Gehege darf also keine derartigen Schwachstellen aufweisen. Der blanke Draht von Gehegen oder Umzäunungen sollte eine Stärke von mindestens 1,45mm besitzen. (Eine ggf. zusätzlich vorhandene Pulverbeschichtung oder Ummantelung aus Kunststoff darf dabei nicht mitgemessen werden.) Es wird ein punktverschweißtes, mit der Struktur des Geheges oder den Pfosten des Zaunes sicher verschraubtes Drahtgitter empfohlen. Normaler “Hasendraht“, der zudem lediglich mittels Tackernadeln befestigt wurde, hält Füchsen nicht dauerhaft stand. Zusätzlich empfiehlt es sich, ein Drahtgitter mit möglichst enger Maschenweite zu verwenden, um somit auch kleineren Beutegreifern wie etwa Mardern oder Ratten den Zugang sicher zu verwehren. Der Volierendraht der Marke ESAFORT (z. B. in den Ausführungen 19 x 19 x 1,45mm oder 25,4 x 25,4 x 1,75mm) ist besonders empfehlenswert.

Füchse besitzen einen sehr leichten Körperbau und können sehr gut springen und überraschend gut klettern. Selbst Zäune, die 2 Meter hoch oder höher sind, können so problemlos überwunden werden. Deshalb gehört zu einer fuchssicheren Umzäunung ein Überhang, der in 2 Metern Höhe etwa einen halben Meter weit senkrecht nach außen hin verlaufen sollte. Zu beachten ist dabei auch, dass keine Kletterhilfen (wie nahestehende Bäume, Mauern oder andere Gegenstände) ein Überwinden des Überhangs ermöglichen. Kleinere Gehege können natürlich auch auf der Oberseite (und Unterseite) komplett mit Drahtgeflecht verschlossen werden, so dass sich der Überhang nach außen hin dann erübrigt.

Was nicht übersprungen oder überklettert werden kann, lässt sich vielleicht untergraben. Füchse können bemerkenswert gut und schnell graben. Eine kleine Mulde unter einem Zaun reicht aus, damit ein Fuchs Zugang erhält. Ein Untergrabeschutz, der einen halben Meter tief in die Erde hinein und/oder vom Fuße des Geheges oder Zauns einen halben Meter weit aus nach außen hin verlegt und befestigt wird, verhindert das Untergraben im Normalfall effektiv. Als Material sollte dasselbe fuchssichere Drahtgitter verwendet werden, welches auch für den Zaun oder das Gehege empfohlen wurde. Alternativ können am Gehegerand Platten verlegt werden. Diese Maßnahmen verhindern zwar das Graben nicht zwingend, sie verlängern jedoch den Weg, der untergraben werden müsste, so weit, dass ein Fuchs den Aufwand scheut. Versucht er es dennoch, benötigt er dann bis zum Durchbruch in das Gehege so viel Zeit (ggf. mehrere Anläufe über mehrere Tage hinweg), dass derartige Einbruchsversuche in ein Gehege vom Besitzer rechtzeitig bemerkt und unterbunden werden können. Eine Alternative (oder auch zusätzliche Maßnahme) zu Überhang und Untergrabeschutz kann eine Absicherung des Geheges/Zauns von außen mittels elektrischem Weidezaun oder zumindest einigen Litzen sein. Diese Variante ist üblicherweise eine relativ preisgünstige und besonders einfach nachzurüstende Schutzmaßnahme. Geeignete Produkte findet man z. B. HIER.

Zu bedenken ist stets: Wildtiere haben reichlich Zeit, um jegliche Schwachstelle eines Geheges auszukundschaften und zu prüfen. Jede Sicherheitslücke wird früher oder später garantiert entdeckt und muss daher bedacht und ausgeschlossen bzw. sorgfältig behoben werden. Dazu gehört natürlich auch eine regelmäßige Kontrolle des Zustands einer solchen Anlage sowie der getroffenen Schutzmaßnahmen. Ein erhöhtes Risiko für Verluste durch Beutegreifer besteht wie gesagt, während der Jungenaufzuchtszeit – was Füchse betrifft während die Welpen ein bestimmtes Alter haben, etwa von März bis Juli. Zumindest in dieser Zeit sollten kleine, potentiell gefährdete die Nutz- und Haustiere zu jederzeit sicher untergebracht sein. Außerhalb dieser Phase kann es ausreichen, die Tiere nachts zu sichern, beispielsweise indem man sie von ihrem Freigehege/Auslauf in einen gesicherten Stall verbringt.

Wer als Nutz- oder Haustierhalter*in seine Sorgfaltspflicht verletzt, seine Tiere nicht ausreichend schützt und nicht sicher unterbringt, muss leider mit Verlusten rechnen und trägt auch die alleinige Verantwortung dafür. Wem der letztlich alternativlose Aufwand für eine sichere Unterbringung und damit für den Schutz des Lebens seiner eigenen Tiere zu groß ist, sollte meiner Meinung nach besser keine Tiere halten. Es wäre jedenfalls falsch, etwaige Verluste dann den natürlich in der Region vorkommenden, einheimischen Wildtieren anzulasten oder diesen gar im Zorn nach dem Leben zu trachten. Füchse haben schließlich kein Verständnis von menschlichen Besitzansprüchen. Sie „rauben“ daher auch nicht bewusst oder gar aus Boshaftigkeit, sondern ergreifen lediglich (die oft menschengemachten) Gelegenheiten, um Beute zu machen und sich und ihren Familien selbst das blanke Überleben zu sichern.

Fazit

Ich hoffe, dass die betroffenen Haus- und Nutztierhalter*innen verständnisvoll und tierfreundlich genug sind, um die richtigen Konsequenzen aus etwaigen Verlusten zu ziehen und ihren Ärger oder Schmerz nicht in Form von Hass auf die Füchse projizieren. Es würde mich sehr freuen, wenn sie stattdessen versuchen, etwas Verständnis für die Füchse zu haben und eine friedliche Lösung finden würden, die im Sinne aller Beteiligten – der Menschen sowie auch der Haus-, Nutz- und Wildtiere – ist.

(Stand: 12.06.2020)